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Die Straßenbezeichnung entspricht den europäischen Normen.
Die Fahrer sind verpflichtet ab 1. Februar 2009 durchgeheng während des ganzes Jahres mit eingeschalteten Scheinwerfern zu fahren.
Benutzung der Sicherheitsgurte ist auch in den Städten pflichtig.
Vor der Fahrt ist der Verzehr von alkoholischen Getränken verboten (auch Bier)!
Ab 1. Februar 2009 in der Örtschaften ist die Geschwindigkeit bis 50 km/h, außerhalb der Ortschaft bis 90 km/h und auf der Autobahn bis 130 km/h erlaubt.
Zur vorgeschriebenen Ausstattung des Fahrzeugs gehören Erste-Hilfe-Kasten, Abschleppseil, Warndreieck und funktionstüchtiger Reservereifen. Es ist verboten, auf den Vordersitzen Kinder bis 12 Jahren und Tiere zu befördern. Für alle Kinder unter 1,5 m und bis 36 kg ist es vorgeschrieben, einen Kindersitz, bzw. ein Kinderkissen zu benutzen.
Autobahnvignetten 2011:
| 1 Jahr - Gesamtgewicht < 3,5t |
50,00 €
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| 1 Monat - Gesamtgewicht < 3,5t |
14,00 €
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| 7 Tage - Gesamtgewicht < 3,5t |
7,00 €
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